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    « Februar 2012 »

    Ihr Anreisedatum:

    Aktuell am 2/23/2012

    Zulassung & Zertifikate

    Zertifizierung

    Im Jahr 2011 sind wir erfolgreich nach DIN EN ISO 9001:2011 und DEGEMED als rheumatologisch- orthopädische Rehaklinik im Saarland rezertifiziert worden. Dies bedeutet, dass wir in den entscheidenden Bereichen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität die geforderten Auflagen erfüllen.


    Logo Quailitätsmanagement, Gesundheits-Zentrum ist zertifiziert      Degemed Logo, Gesundheits-Zentrum Saarschleife ist zertifziert            

     

     

    Im Mittelpunkt unserer Tätigkeitsziele steht der Mensch. In direktem Zusammenhang mit dieser Philosophie ist auch der hohe Anspruch an die Qualität aller Leistungen unseres Hauses und seiner Mitarbeiter zu sehen. Durch die Zertifizierung erhielt das Gesundheits-Zentrum Saarschleife nun hierfür auch die schriftliche Bestätigung. Diese hohe Zielsetzung und ihre praktische Umsetzung wird auch in Zukunft höchste Priorität bei all unserem Tun und Handeln haben. Um Sie zufrieden zu stellen, arbeiten wir weiterhin an einem kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung und Verbesserung. Davon sollten Sie als Patienten und Präventionsgäste aber auch unsere Mitarbeiter fortwährend profitieren.

    Neben den bereits genannten QM-Verfahren wurde im Jahre 2010 das Gesundheits-Zentrum Saarschleife vom Wirtschaftsminister Christoph Hartmann mit dem Qualitätssiegel der "ServiceQualität Saarland" ausgezeichnet. 

    Zulassung

    Die integrierte Rehaklinik im Gesundheits-Zentrum Saarschleife ist eine Reha- und Versorgungseinrichtung nach § 107 SGB V. Mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V, des Weiteren nach § 33, 34 SGB VII zur berufsgenossenschaftlichen Weiterbehandlung (BGSW). Verträge für ambulante Rehabilitation, EAP, teilstationäre Behandlungen liegen ebenfalls für die genannten Kostenträger vor.

    Der zunehmenden Nachfrage nach ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen tragen wir Rechnung und bieten im Rahmen der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Verträge für die verschiedensten Indikationen kompakte Therapieprogramme. Auch unsere Präventionsprogramme gem. § 20 SGB IX sowie die offenen Badekur und Kompaktkur werden von vielen Kassen bezuschusst. Fragen Sie in unserem Hause oder einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.

     

    Grundsätzlich ist das Gesundheits-Zentrum Saarschleife eine Krankenanstalt,

    • 1. die besondere Heilbehandlungen (z. B. durch Krankengymnastik, Medizinische Trainingstherapie und mit Mitteln der physikalischen Therapie wie Bäder und Bestrahlungen) durchführt und über die dafür erforderlichen Einrichtungen und Pflegepersonen verfügt,
    • 2. in der eine ärztliche, therapeutische und pflegerische Betreuung ständig gewährleistet ist und in der Behandlungen unter der Leitung eines dafür qualifizierten Arztes (Facharzt für Orthopädie) vorgenommen werden,
    • 3. die der Aufsicht des Gesundheitsamtes Merzig untersteht,
    • 4. die nur Personen aufnimmt, die einer stationären Behandlung bedürfen,
    • 5. die nach § 30 der Gewerbeordnung über eine Konzession verfügt.

    Die Klinik entspricht damit den Voraussetzungen des § 7 der Beihilfevorschriften des Bundes.

    Darüber hinaus wurde das Gesundheits-Zentrum Saarschleife mit integrierter Rehaklinik vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. als so genannte „Gemischte Anstalt“ (nach § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung) eingestuft.

    Der privat Krankenversicherte hat nach § 4 Abs. der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherungen (kurz MB/KK genannt) die Möglichkeit zur Durchführung seiner stationären Heilbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Kranken-häusern frei zu wählen. Eine Ausnahme gilt jedoch für solche Krankenhäuser, die auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen (Gemischte Anstalt) durchführen. In diesen Häusern kann der Versicherte nur dann Leistungen aus seiner Krankenversicherung verlangen, wenn der Versicherer dies schriftlich vor Beginn der Maßnahme zugesagt hat. Es liegt also in diesem Falle am jeweiligen Versicherer, ob er die Kosten der stationären Heilbehandlung in unserem Hause übernimmt oder nicht.



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