Stationäre Kur
Der Weg zur stationären Kur
Reicht eine ambulante Vorsorgeleistung nicht aus, kann die Krankenkasse oder der sonst zuständige Sozialleistungsträger eine stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung bewilligen.
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Rehabilitations-Maßnahme (REHA)
In der Regel findet eine Anschlussheilbehandlung direkt nach einer Operation bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt statt und wird vom zuständigen Arzt befürwortet. Der Sozialdienst kümmert sich dann um die Genehmigung der Kostenträger und die Anmeldung in der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung. (Rehaklinik). Sobald die Kostenzusage bei uns vorliegt, erhält der Patient eine Einladung.
Die REHA wird in der Regel vom Versicherten zusammen mit dem Arzt bei der entsprechenden Stelle beantragt. Für Berufstätige ist die Rentenversicherung zuständig bei Rentner die Krankenkasse. Nach der Bewilligung kümmert sich der REHA-Patient eigenständig um die Reservierung seiner Unterkunft.
Bei einer Buchung in unserem Haus erhalten Sie automatisch eine Bestätigung mit dem genauen Anreisedatum und beiliegend weitere Informationen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die gesamten Kosten für die Anschluss- Rehabilitation (AHB) wird vom Leistungsträger übernommen. Die Selbstbeteiligung beträgt im Allgemeinen 10 Euro pro Kalendertag. Schließt sich die Heilbehandlung (AHB) einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar an, so müssen die Versicherten über 18 Jahre 10 Euro pro Tag zuzahlen, längstens jedoch 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zeit im Krankenhaus wird angerechnet. Das heißt z.B. bei bereits 10 Tagen Krankenhaus (Zuzahlung: 11 Tage x 10 Euro) würden dann maximal noch 17 Tage in der Kurklinik gezahlt werden.
Bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme (REHA), die in der Regel nicht unmittelbar an einem Krankenhausaufenthalt anschließt, gilt dies nicht. Das heißt die Zeit im Krankenhaus, selbst wenn diese im gleichen Kalenderjahr lag, wird nicht angerechnet. Dauert die Reha 21 Tage zahlt man 22 Tage x 10 Euro, egal ob im Kalenderjahr schon Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet wurden oder nicht.
Bei der Zuzahlung wird der An- und Abreisetag mitgerechnet. Der Betrag ist bei Abreise vor Ort zu entrichten.
Da uns nicht immer die Krankenhaus- Aufenthaltszeiten vorliegen, bitten wir Sie die entsprechenden Bescheinigungen mitzubringen und vor Ort in der Buchhaltung abzugeben.
Weitere Informationen zu Unterbringung und Begleitperson.