Ambulante Rehabilitation/AOTR/EAP
Bei der Ambulanten Rehabilitation, der AOTR (Ambulante orthopädisch traumatologische Reha) der Krankenkassen/Privatversicherer und der EAP (Erweiterten Ambulanten Physiotherapie) der Berufsgenossenschaften handelt es sich um ein Komplexprogramm an Therapien für das eine entsprechende Kostenzusage vorliegen muss.
Der Antrag für die jeweilige Maßnahme wird in der Regel durch einen Orthopäden, Chirurgen oder Facharzt für Rehamedizin gestellt, bei der EAP durch einen D-Arzt.
Die Therapie kann neben der beruflichen Tätigkeit wochentags durchgeführt werden. Je nach Krankenkassenvertrag besteht die Möglichkeit eines Fahrdienstes oder Fahrtkostenerstattung durch uns.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte
an Frau Claudia Schwarz Chefarztsekretärin,Tel: 06865-90-1830